§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung / Leistungserbringung gültigen Fassung.
  2. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbeziehung sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne daß diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  3. Unternehmen i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Auftragserteilung und Eigentumsvorbehalt

  1. Unsere Angebote sind bis zur Auftragserteilung freibleibend.
  2. Mit der Bestellung erklärt der Vertragspartner verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Bereitstellung der Leistung bzw. Anlieferung der Ware an den Vertragspartner erklärt werden.
  3. Bestellt der Verbraucher die Leistung bzw. die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
  4. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

§ 3 Vergütung Handel

  1. Zahlungen sind gemäß den Vereinbarungen, spätestens aber innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Leistung zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug.
  2. Der Vertragspartner hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
  3. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Vergütung Nutzung Kartbahn

  1. Die Zahlungen für die Nutzung der Kartbahn sind im voraus zu leisten.
  2. Das erworbene Ticket für die Nutzung der Kartbahn ist nur an dem Tag des Kaufes gültig. Gekaufte und nicht genutzte Tickets werden am Tag nach dem Kauf ungültig. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises.
  3. Bei der Reservierung der Kartbahn gelten zusätzlich die beigefügten Reservierungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.

§ 5 Gewährleistung

  1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuerstellung.
  2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher ist.
  3. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig fehlschlägt oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Vertragspartner jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
  5. Sofern wir die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.
  6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre, ab Ablieferung der Ware.
  7. Bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung für Unternehmer ausgeschlossen. Für Verbraucher verjähren die Gewährleistungsansprüche für gebrauchte Sachen nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

§ 6 Haftungsbeschränkung

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Gegenüber Unternehmen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei dem uns zurechenbarem Verlust des Lebens des Auftraggebers.

§ 7 Zusatzbedingungen für die Nutzung der Kartfahrzeuge und der Kartbahn

  1. Die Benutzung der Karts, das Betreten der Karthalle und der Kartbahn, der Aufenthalt sowie die Teilnahme an allen dortigen Aktivitäten geschehen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
  2. Der Kunde hat kein Recht auf die Wahl eines Kartmodells. Die Überlassung eines Kartmodells zur Nutzung der Kartbahn erfolgt nach Verfügbarkeit der Kartmodelle zum Zeitpunkt des Ticketkaufes sowie entsprechend der Zuordnung einzelner Kartmodelle nach Anweisung des Personals.
  3. Im Ticketverkauf hat der Kunde damit zu rechnen, daß zeitgleich noch weitere Kartfahrzeuge die Kartbahn benutzen.
  4. Bei der Benutzung der Kartbahn ist den Anweisungen des Personals ausnahmslos Folge zu leisten.
  5. Die Benutzung der Karts ist nur Personen gestattet, die an keinerlei körperlichen Gebrechen leiden, die nicht unter Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss stehen und nicht zu einer gesundheitlichen Risikogruppe gehören (z.B. Bluthochdruck, Herzerkrankungen). Auf die besondere Gefährdung der zu diesen Risikogruppen gehörenden Personen wird hingewiesen.
  6. Personen, die trotz des Verbotes in alkoholisiertem oder berauschten Zustand das Kart benutzten, werden ausgeschlossen; das Ticket verfällt dann entschädigungslos. Die Benutzer erklären sich mit einer Alkoholkontrolle einverstanden.
  7. Benutzer, die den Anweisungen unserer Mitarbeiter nicht Folge leisten, können jederzeit von diesen von der weiteren Nutzung der Kartfahrzeuge und der Kartbahn ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die in der Kartbahn bekanntgemachten Regeln wie z.B. Verstöße gegen das Rotlicht-Fahrverbot oder gefährliches Fahren (Karambolagen usw.). Das Ticket verfällt dann entschädigungslos.
  8. Für Schäden, die durch eigenes Verschulden des Benutzers, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung oder dadurch entstehen, dass den Anweisungen unseres Personals nicht Folge geleistet wird, übernimmt der Benutzter die uneingeschränkte Haftung.
  9. Wir übernehmen keine Haftung für solche Schäden aus der Nutzung der Kartbahn und der Karts, die durch den Betreiber anderer Karts, deren Fahrer oder Benutzer anderer Karts verursacht werden.
  10. Für Schäden, die durch uns oder unsere Mitarbeiter schuldhaft verursacht werden, haften wir nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  11. Für die Nutzung von bestimmten Kartfahrzeugen ist die Abgabe einer Haftungserklärung Voraussetzung für die Nutzung der Kartfahrzeuge.
  12. Die Nutzung der Kartbahn ist nur geschäftsfähigen Personen erlaubt. Bei der Nutzung der Kartbahn durch Kinder und Jugendliche sind die gesetzlichen Vertreter zur Sorgfalt- und Aufsichtspflicht verpflichtet und geben Erklärungen gegenüber dem Personal für ihre Kinder und Jugendliche ab.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitzung im Stöckacker 16 in 79224 Umkirch. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Umkirch, den 01.01.2019