Mit Beschluss vom 30. November 2020 hat die Landesregierung eine neue Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erlassen. Entsprechend dem § 13 Abs. 2 Ziffer 6 der Corona-Verordnung wurde uns der Betrieb unserer Kartbahn zwischen dem 01.12.2020 und dem 03.02.2021 untersagt.

Aus diesem Grund bleibt unsere Kartbahn auch weiterhin bis einschließlich 03.02.2021 geschlossen.

Indoor Karting GmbH & Co. KG
Umkirch, den 08.01.2021