Das Kultusministerium und des Sozialministerium hat am 22.05.2020 eine Verordnung über Sportstätten (CoronaVOSportstätten) erlassen.

Danach können wir unsere Kartbahn zu Trainings- und Übungszwecken nur unter Einhaltung folgender Voraussetzungen ab 03.06.2020 wieder betreiben.

1.)
Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muß ein Abstand von mindestens 1,50 m zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden. Dies gilt nicht für Personen die
– in gerader Linie verwandt sind, wie beispielweise Eltern, Großeltern und Kinder
– Geschwister und deren Nachkommen sind oder
– dem eigenen Haushalt angehören
sowie für deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerin und Partner.

2.)
Während dem Aufenthalt im Gebäude bitten wir durchgängig Mundschutz zu tragen.

3.)
Wenn möglich soll mit eigenen Helmen trainiert werden. Sollte eine Nutzerin und eine Nutzer seinen Helm nicht dabei haben gibt es begrenzt Leihhelme. Die Leihhelme werden mittels des Desinfektionsgerät Neutralizer PRO der Firma Montana Sport Deutschland GmbH www.montana-international.com nach jeder Nutzung maschinell desinfiziert. Das Tragen von eigenen Sturmhauben ist wie bisher verpflichtend.

4.)
Im Wartebereich dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen nur maximal 10 Personen aufhalten. Die von der Indoor Kartbahn Umkirch eingerichteten Wartezonen und Verkehrswege sind unbedingt einzuhalten.

5.)
Die Nutzerinnen und Nutzer müssen sich bereits außerhalb der Einrichtung umziehen. Umkleiden und Sanitärräume, insbesondere Duschräume bleiben entsprechend der Verordnung mit Ausnahme der Toiletten geschlossen.

6.)
Die Indoor Karting GmbH & Co. KG hat ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG, die folgenden Daten bei den Nutzerinnen und Nutzer zu erheben und zu speichern:

a) Name und Vorname der Nutzerin oder des Nutzers
b) Datum sowie Beginn und Ende des Besuchs, und
c) Telefonnummer oder Adresse der Nutzerin oder des Nutzers.

Die Nutzerinnen und Nutzer dürfen das Gebäude der Kartbahn zu Trainings- und Übungszwecken nur besuchen, wenn sie die Daten der Indoor Karting GmbH & Co. KG vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen. Diese Daten werden von der Indoor Karting GmbH & Co. KG vier Wochen nach Erhebung wieder gelöscht.

Die Indoor Karting GmbH & Co. KG behält sich vor, nach einem Probelauf bis 14.06.2020 die Kartbahn Umkirch wieder zu schließen, sofern die Erfahrung des Probelaufes gezeigt haben, daß sich die Nutzer und Nutzerinnen nicht an die Vorgaben gehalten haben. Bei schlechten Erfahrungen während des Probelaufes müssen wir insbesondere zum Schutz unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Kartbahn wieder schließen.

Das Mitbringen und der Verzehr von Getränken und/oder Speisen ist im gesamten Gebäude untersagt. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben und die Anweisungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Indoor Karting GmbH & Co. KG den 02.06.2020