Regeln zum Betrieb der Kartbahn ab 01.07.2020

2024-01-05T17:32:45+01:002. Juli 2020|Tags: , |

Das Kultusministerium und des Sozialministerium haben am 01.07.2020 die Verordnung über Sport (CoronaVOSport) erlassen. Danach können wir unsere Kartbahn zu Trainings- und Übungszwecken und zur Durchführung von Sportwettkämpfen und Sportwettbewerben unter folgenden Voraussetzungen ab 01.07.2020 weiter betreiben: 1.) In Gruppen bis zu 20 Personen kann die Kartbahn ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands genutzt [...]