Entsprechend dem § 1a Absatz 6 Ziffer 7. und 10. der sechsten Verordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg zur Änderung der Corona-Verordnung vom 01.11.2020 hat die Landesregierung den Betrieb unserer Sportanlagen, Sportstätten und Gaststätte zwischen dem 02.11.2020 und dem 30.11.2020 zur Abwendung einer akuten Gesundheitsnotlage untersagt.

Aus diesem Grund schließen wir unsere Einrichtung von Montag, den 02.11.2020 bis einschließlich Montag, den 30.11.2020. Wir hoffen am Dienstag den 01.12.2020 wieder öffnen zu dürfen.

Bitte bleiben Sie alle gesund.

Umkirch, den 01.11.2020
Indoor Karting GmbH & Co. KG