Das Kultusministerium und des Sozialministerium haben am 01.07.2020 die Verordnung über Sport (CoronaVOSport) erlassen.

Danach können wir unsere Kartbahn zu Trainings- und Übungszwecken und zur Durchführung von Sportwettkämpfen und Sportwettbewerben unter folgenden Voraussetzungen ab 01.07.2020 weiter betreiben:

1.)
In Gruppen bis zu 20 Personen kann die Kartbahn ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands genutzt werden. Abseits des Sportbetriebs ist, wo immer möglich, ein Abstand von mindestens 1,50 Meter zu anderen Personen einzuhalten.

2.)
Zutrittsverbot zu der Kartbahn Umkirch haben Personen,
– die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
– die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen.

3.)
Das tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird empfohlen.

4.)
Wenn möglich soll mit eigenen Helmen trainiert werden. Sollte eine Nutzerin und eine Nutzer seinen Helm nicht dabei haben gibt es Leihhelme. Die Leihhelme werden mittels des Desinfektionsgerät Neutralizer PRO der Firma Montana Sport Deutschland GmbH www.montana-international.com nach jeder Nutzung maschinell desinfiziert. Das Tragen von eigenen Sturmhauben ist wie bisher verpflichtend.

5.)
Im Wartebereich dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen nur maximal 20 Personen aufhalten. Die von der Indoor Kartbahn Umkirch eingerichteten 4 Wartezonen und Verkehrswege (Einbahnregelung) sind unbedingt einzuhalten.

6.)
Die Nutzerinnen und Nutzer müssen sich bereits außerhalt der Einrichtung umziehen. Umkleiden und Sanitärräume, insbesondere Duschräume bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen.

7.)
Die Indoor Karting GmbH & Co. KG hat ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG, die folgenden Daten bei den Nutzerinnen und Nutzer zu erheben und zu speichern:

a) Name und Vorname der Nutzerin oder des Nutzers
b) Datum sowie Beginn und Ende des Besuchs, und
c) Telefonnummer oder E-Mail Adresse der Nutzerin oder des Nutzers.

Die Nutzerinnen und Nutzer dürfen das Gebäude der Kartbahn zu Trainings- und Übungszwecken nur besuchen, wenn sie die Daten der Indoor Karting GmbH & Co. KG vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen. Diese Daten werden von der Indoor Karting GmbH & Co. KG vier Wochen nach Erhebung wieder gelöscht.

Bitte halten Sie sich an die Vorgaben und die Anweisungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Indoor Karting GmbH & Co. KG den 02.07.2020